Vereinbarung über gemeinsame Regeln und Ordnungen
gem. Schulkonferenz 05.02.15
In unserer Schule leben und lernen Kinder, Jugendliche und Erwachsene zusammen. Alle sollten sich daher für ein gutes und friedliches Miteinander verantwortlich fühlen.
In der Schule halten wir uns an folgende Regeln:
I Alle in der Schule gehen fair und respektvoll miteinander um:
Wir wenden keine körperliche Gewalt an, beleidigen niemanden mit Worten oder Gesten und respektieren fremdes Eigentum.
Wir helfen einander, wenn jemand uns braucht.
Wir tragen alle dazu bei, dass sich jeder wohl fühlen kann.
Wir achten einander durch angemessene Kleidung.
II Damit dies klappt, halte ich mich an unsere Regeln:
Umgang mit Schuleigentum und Verhalten im Schulgebäude
Wir alle wünschen uns eine saubere und schöne Schule, in die wir gerne kommen, deshalb
werfen wir Abfälle in die entsprechenden Behälter und Papierkörbe
halten wir die Toiletten sauber und ordentlich
beschädigen oder beschmutzen wir kein Schuleigentum (Türen, Wände Tische, Stühle, Bücher, Unterrichtsgeräte usw.)
müssen alle Sachbeschädigungen sofort gemeldet und anschließend vom dafür Verantwortlichen ersetzt oder bezahlt werden
verhalten wir uns im Schulgebäude ruhig und rennen nicht herum
bemühen wir uns um einen höflichen Umgangston
Verhalten im Unterricht
Jeder möchte sich in der Unterrichtszeit wohl fühlen und gut lernen können, deshalb
verlassen wir während der Unterrichtszeit das Schulgelände nicht ohne die Erlaubnis einer Lehrkraft
ist es wichtig, dass wir morgens und nach den Pausen pünktlich zum Unterricht erscheinen und uns bei Verspätungen entschuldigen
bewegen wir uns während der Unterrichtszeit leise im Schulgebäude und klopfen nicht grundlos an andere Türen
stören wir im Unterricht unsere Mitschüler nicht
greifen wir niemanden auf Grund seiner Meinung an oder beleidigen oder verletzen ihn
achten wir darauf, dass die benötigten Arbeitsmaterialien und Schulsachen vollständig und ordentlich sind
bleiben Handys und andere elektronische Geräte während des gesamten Aufenthaltes auf dem Schulgelände oder im Schulhaus – auch in den Pausen und am Nachmittag – ausgeschaltet und nicht sichtbar aufbewahrt
ist das Fotografieren und Filmen in der Schule, seien es Lehrkräfte oder Schüler/innen, ist zu jeder Zeit strikt untersagt, da es einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt und eine Zustimmung nicht in jedem Fall angenommen werden kann. Davon ausgenommen sind Aufnahmen zu schulischen Dokumentationszwecken mit ausdrücklicher Genehmigung der Betroffenen. Bei Verlust eines Gerätes übernimmt die Schule keine Haftung.
benutzen wir keine Kaugummis
Verhalten in der Pause
Die Pausen sind dafür da, dass wir uns erholen, entspannen und gemeinsam Zeit mit Freunden verbringen können, darum
gehen wir in den Pausen auf den Schulhof oder in die Pausenhalle
betreten wir Toilettenräume nur solange es sein muss
bleiben wir auf dem Schulgelände und verlassen dieses nicht ohne die Erlaubnis einer Lehrkraft
können die Schüler der Klasse 6-7, der Klasse 7-8 und der Klasse 8-9 die Pausenzeit im Schülercafé verbringen
stören wir niemanden beim Spiel oder nehmen Kleidung, Arbeits- und Spielsachen anderer weg
beleidigen oder verletzen wir andere Mitschüler nicht
bemühen wir uns, Probleme oder Streitigkeiten gewaltfrei zu lösen; wenn keine Einigung erzielt wird, wenden wir uns an die zuständigen Lehrkräfte
betreten die Schüler ab der 7. Klasse den Spielbereich der jüngeren Schüler mit dem Gartenhäuschen nicht
befolgen wir die Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrkräfte
wende ich mich bei Problemen in den Pausen zuerst an die aufsichtsführende Lerhkraft und dann erst an meine Klassenleitung
werfen wir nicht mit Schneebällen oder anderen harten Gegenständen wegen der hohen Unfallgefahr (z.B. Augenverletzungen). Gleiches gilt für das Anlegen von Schlitterbahnen.
ist es streng verboten, Alkohol, Zigaretten und andere Drogen (u.a. Medikamente) jeglicher Art mit in die Schule zu bringen, dort weiterzugeben oder einzunehmen
besteht im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ein allgemeines Rauchverbot
ist das Mitbringen und der Genuss von koffeinhaltigen und taurinhaltigen Getränken für Menschen unter 18 Jahren nicht erlaubt.
ist das Mitbringen von Waffen, Feuerwerkskörpern und waffenähnlichen Gegenständen in unserer Schule verboten. Auseinandersetzungen und Probleme lassen sich stets auch gewaltfrei lösen.
ist das Benutzen von Skateboards, Inlinern, Fahrrädern, Skootern auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Die Benutzung gefährdet Fußgänger und ist deshalb nur in Ausnahmefällen unter Aufsicht möglich.
Vor und nach dem Unterricht und den Nachmittags- angeboten
Wir halten uns nicht vor dem Schultor auf, sondern wir betreten gleich das Schulgelände.
Vor dem Unterrichtsbeginn halten sich alle nur in der Pausenhalle oder auf dem Schulhof auf oder ab 7.55 Uhr in ihrem Klassenzimmer
Nach dem Unterricht hinterlassen wir die Klassenräume in sauberem und ordentlichem Zustand.
Alle Schüler, die mit den Schulbussen nach Hause fahren, warten nach der Schule auf dem Schulgelände, bis der entsprechende Bus eintrifft.
Verhalten auf Schulwegen
Auf dem Schulweg, als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Schülertransport sollten sich die Schüler/innen unserer Schule höflich und rücksichtsvoll verhalten, denn alle haben ein Interesse daran, dass unsere Schule ein gutes Ansehen in der Öffentlichkeit behält.
Die Benutzung von Fahrrädern für den Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Die Schule verfügt allerdings über keine eigenen Abstellmöglichkeiten, deshalb kann nur auf die Fahrradständer vor dem Schulgebäude verwiesen werden. Für eventuell auftretende Schäden übernehmen Schule und Schulträger keine Haftung.
Verhalten in Gefahrensituationen
Wird Feueralarm ausgelöst, ist das Schulgebäude unverzüglich unter Aufsicht der Mitarbeiter/innen zu verlassen. Dabei sind die in der Schule ausgehängten Fluchtpläne zu beachten. In den Räumen sind Fenster und Türen zu schließen. Beim Verlassen des Gebäudes ist auf größte Ruhe und Ordnung zu achten, damit keine Panik entsteht. Sammelplatz ist vor der Turnhalle TPSV. Die Mitarbeiter/innen melden die entsprechende Schülerzahl der Schulleitung, damit die Vollzähligkeit festgestellt werden kann.
Wenn ich Regeln übertrete, muss ich mit Konsequenzen rechnen.
Wenn ich jemandem oder einer Sache Schade zufüge, muss ich ihn wieder gut machen, soweit dies möglich ist.
Von der obenstehenden Schulvereinbarung haben wir Kenntnis genommen.
Datum: ……………….….. Schüler/in: ………………………………………………………………………….
Datum : ……………………Erziehungsberechtigte:…………………………………………………………